Bei Konzertveranstaltungen gilt:

Unter 16 Jahren ist der Besuch von Konzerten nur in Begleitung eines nachweislich Personensorgeberechtigen (Eltern, Elternteil), oder eines nachweislich Erziehungsbeauftragten unter Vorlage einer Erziehungsvereinbarung (Muttizettel) erlaubt.

Jugendliche ab 16 Jahren und ohne Begleitperson dürfen Konzertveranstaltungen bei uns bis 24:00 Uhr besuchen.

In Begleitung Personensorgeberechtigter oder Erziehungsbeauftragter gelten für Kinder und Jugendliche keine zeitlichen Beschränkungen.

Bei Party- und Tanzveranstaltungen gilt: Kein Einlass unter 18 Jahren ohne Ausnahme.